Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Koblenz für Frau Madalina-Gabriela Pirvu, Kronengasse 22, 56154 Boppard
Aushang seit 11.07.2025
Finanzamt Koblenz für Josef Gräf, 29B Rue Emile Zola, 50100 CHERBOURG, FRANKREICH
Aushang seit 09.07.2025
Finanzamt Koblenz für Artem Ignatenko, Im Hüttenstück 5, 56070 Koblenz
Aushang seit 04.07.2025
Finanzamt Koblenz für Ansar Mahmood Rana, Udostr. 1, 56154 Boppard
Aushang seit 26.06.2025
Finanzamt Koblenz für Jolanta Malgorzata Brzezicha, Winninger Str. 64, 56072 Koblenz
Aushang seit 25.06.2025