Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Koblenz für Serhi Belerster, Schützenstr. 56, 56068 Koblenz
Aushang seit 18.06.2025
Finanzamt Koblenz für Yashwanth Gopal, Koblenzer Str. 236, 56073 Koblenz
Aushang seit 13.06.2025
Finanzamt Koblenz für Tsvetan Tsenkov Rheinallee 37, 56154 Boppard
Aushang seit 05.06.2025
Finanzamt Koblenz für Tsvetan Tsenkov Rheinallee 37, 56154 Boppard
Aushang seit 05.06.2025
Finanzamt Koblenz für Andrey Gogov und Tsonka Gogova
Aushang seit 04.06.2025
Finanzamt Koblenz für Niklas Weis, Trierer Str. 184a, 56072 Koblenz
Aushang seit 02.06.2025