Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Koblenz für A u. K Gastronomiebedarf GmbH, Deichstr. 3, 56070 Koblenz
Aushang seit 19.06.2024
Finanzamt Koblenz für Oleksandr Boiko, Steinstr. 24b, 56073 Koblenz
Aushang seit 17.06.2024
Finanzamt Koblenz für Pierre Baptiste Etienne Alah Rachi, Sachsenstr. 4, 56068 Koblenz
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Koblenz für Georgios Kosmidis und Irina Andriadi, Trinkbornstr. 1, 56281 Dörth
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Koblenz für Oleksandr und Alina Boiko, Steinstr. 24b, 56073 Koblenz
Aushang seit 12.06.2024