Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Koblenz für Issa Yousef Issa Abudayyeh, Kapellenstraße 10, 56073 Koblenz
Aushang seit 15.09.2025
Finanzamt Koblenz für Issa Yousef Issa Abudayyeh, Kapellenstraße 10, 56073 Koblenz
Aushang seit 15.09.2025
Finanzamt Koblenz für Marek Zok, Henchenstr. 15, 56281 Emmelshausen
Aushang seit 15.09.2025
Finanzamt Koblenz für Matthias Bröhl, Brunnenstr. 6a 56754 Binningen
Aushang seit 02.09.2025
Finanzamt Koblenz für Buerger, Dietmar, Schweriner Str. 3, 56075 Koblenz
Aushang seit 02.09.2025
Finanzamt Koblenz für Andra Schnug, Bogenstraße 55, 56073 Koblenz
Aushang seit 02.09.2025
Finanzamt Koblenz für Matthias Bröhl, Brunnenstr. 6a 56754 Binningen
Aushang seit 02.09.2025